Wichtige Informationen

Wenn Sie eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Gültige Heilmittelverordnung (Rezept) für Logopädie:

  • Sollten Sie, Ihr Kind oder Ihr Angehöriger Probleme mit der Sprache, dem Sprechen, der Stimme oder dem Schlucken haben, wenden Sie sich bitte vorab an Ihren zuständigen Arzt. Dieser entscheidet mit Ihnen über die Notwendigkeit einer Diagnostik oder Behandlung.
  • Eine Heilmittelverordnung (Rezept) für Logopädie stellt Ihnen in der Regel Ihr Hausarzt/-ärztin, Kinderarzt/-ärztin, Hals-Nasen-Ohren-Arzt/-Ärztin, Phoniater/in, Pädaudiologe/-in, Zahnarzt/-ärztin, Kieferorthopäde/in oder Neurologe/in aus.
  • Bitte beachten Sie, dass die Verordnung max. 28 Tage gültig ist, nach Vorgabe der gesetzlichen Krankenkassen. Der Ersttermin bei mir muss also innerhalb von max. 28 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung stattfinden.

Kosten/Zuzahlungen:

  • Bei Kindern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten in voller Höhe.
  • Ab dem vollendeten Lebensjahr sind Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zu einem Eigenanteil von 10% und 10,00 € Verordnungsblattgebühr pro Verordnung (= Rezept) verpflichtet. Bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises von Ihrer Kasse sind Sie von den Zuzahlungen befreit.
  • Privat Versicherte werden gebeten, vorab abzuklären, ob die Kosten vollständig bzw. bis zu welcher Höhe sie erstattet werden.

    Therapieeinheiten, -frequenz und -dauer:

    • In der Regel werden 10 Therapieeinheiten pro Heilmittelverordnung verordnet.
    • Wie oft die Therapie pro Woche stattfinden soll, legt dabei der verordnende Arzt/ die verordnende Ärztin fest. Meist findet die Therapie 1-2 mal in der Woche statt.
    • Es können Therapieeinheiten von 30, 45 und 60 Minuten in Einzeltherapie verordnet werden. In der Regel werden Therapieeinheiten von 45 Minuten verordnet.
    • Die Gesamtdauer einer logopädischen Behandlung ist abhängig vom individuellen Therapieverlauf und wird mit Ihnen und dem Arzt genau besprochen.

      Hausbesuch:

      • In besonderen Fällen (z. B. bei starker mobiler Einschränkung) ist eine Verordnung als Hausbesuch möglich. Dann erfolgt die Therapie in Ihrem häuslichen Umfeld oder z.B. im Pflegeheim.
      • Hausbesuche müssen von Ihrem/r Arzt /Ärztin verordnet werden und auf der Heilmittelverordnung vermerkt sein.
      Redefluss
      Logopädie an der Enz

      Hintere Gasse 50
      75323 Bad Wildbad

      Telefon: 07081 9390420
      info@redefluss-bad-wildbad.de